Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26

6 Jahre alt – Beginn der Schulpflicht

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019), sind in der zuständigen Grundschule (78.Schule oder 100.Schule) durch die Sorgeberechtigten/ Eltern anzumelden.

Kinder, die vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder (sogenannte „Kann-Kinder“) schulpflichtig. 

Eltern, deren Kinder ab dem 01.10.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bis zum 28.02.2025 einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an der zuständigen Grundschule stellen.

Termine für die Schulanmeldung

Dienstag,  20.08.2024 von 8 bis 11:30 und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag,  22.08.2024 von 8 bis 11:30 und 13 bis 16 Uhr

Dienstag,  27.08.2024 von 8 bis 11:30 und 13 bis 16 Uhr

alternativ: Vereinbaren Sie einen Termin.

Wir bitten darum, dass nur eine Person der Sorgeberechtigten zur Anmeldung kommt. Bringen Sie vom zweiten Sorgeberechtigten eine formlose Vollmacht und eine Kopie von dessen Personalausweis mit.

bei Anmeldung vorzulegende Unterlagen:

  1. Schreiben der Stadt Leipzig (unten Abschnitt mit Strichcode)
  2. ausgefülltes und von beiden Sorgeberechtigten unterschriebenes Anmeldeformular
  3. Ausweis der anmeldenden Sorgeberechtigen
  4. formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten
  5. oder: Kopie Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    – vom Jugendamt (Antrag Negativbescheinigung) oder – Beschluss vom Familiengericht)
  6. Kopie Geburtsurkunde Ihres Kindes
  7. Nachweis vollständige Masernimpfung (Original zum Vorzeigen (!) – z.B. Impfausweis)

Die Schulanmeldung kann nur mit allen erforderlichen Unterlagen durchgeführt werden. Sollten Ihnen einzelne Unterlagen nicht vorliegen, bitte diese zuerst besorgen und dann zur Anmeldung kommen.

Nach oben scrollen