Sorgerecht - Nachweis

Die Personensorge (beide Eltern) für ein Kind wird grundsätzlich mit der Geburtsurkunde des Kindes nachgewiesen. In anderen Fällen benötigen Sie einen aktuellen Nachweis des Sorgerechtes (nicht älter als 6 Monate).

Eine Sorgerechtserklärung erhalten Sie vom Standesamt oder vom Amt für Jugend und Familie, Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe/Beurkundung.

Auch die Alleinsorge ist nachzuweisen. Wenn Sie als Mutter seit der Geburt Ihres Kindes das alleinige Sorgerecht haben, benötigen Sie eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (Antrag). In allen anderen Fällen ist bei bestehender Alleinsorge der entsprechende Beschluss des Familiengerichtes vorzulegen. Zu Fragen beim Ausfüllen des Antrages erreichen Sie den Bereich Beistandschaft/Beurkundung unter 0341 123-4457 oder per E-Mail unter: beurkundung@leipzig.de.

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