Kooperationsvereinbarung Grundschule – Hort

Leipzig, den 01.08.2018

100. Schule – Grundschule der Stadt Leipzig
Miltitzer Allee 1
04207 Leipzig
Tel. 0341 944470

Vertragspartner : Schulleiterin: Frau Horn

Hortleiterin: Frau Eberhardt

1. Grundvoraussetzungen

Grundschule und Hort sind eigenständige, gleichberechtigte und miteinander korrespondierende Einrichtungen, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder haben.

Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort ist es, die Zusammenarbeit beider Einrichtungen zu vertiefen und den Kindern auf Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes optimale Bedingungen während ihres Aufenthaltes in Schule und Hort zu verschaffen. Durch den Ausbau von Ganztagsangeboten in Zusammenarbeit von Schule und Hort kann der gesamte Schulalltag der Kinder rhythmisiert und dem Biorhythmus besser angepasst werden. Im Mittelpunkt stehen die Lust am Lernen, ganzheitliche Bildungsangebote und Chancengleichheit für alle Kinder. Die Ganztagsangebote sollen auf qualitativ hohem Niveau weiterentwickelt werden, wobei die Potenzen der Lehrpläne ebenso genutzt werden, wie die sich aus dem Bildungsauftrag des Hortes ergebenden Möglichkeiten.

Da LehrerInnen und ErzieherInnen Stärken und Schwächen der ihnen anvertrauten Kinder kennen, können Ganztagsangebote schulspezifisch und bedarfsorientiert entwickelt werden. Leistungsdifferenzierte Förderung und Forderung der einzelnen Schüler sollen durch gemeinsame Projekte ebenso wie durch vielseitige Freizeitangebote ergänzt werden.
Schüler sollen zu hohen Lernleistungen in einer anregenden Lernumgebung motiviert und zu sinnvoller Freizeitgestaltung angeregt werden. Großer Wert wird auf die Eigeninitiative der Kinder, auf ihre Selbstorganisation, Selbstverwaltung und Mitbestimmung gelegt. Die Schüler sollen die Schule als Lern- und Erfahrungsort ansehen, an dem sie sich auch gern am Nachmittag aufhalten. Die verlässliche Nachmittagsbetreuung wird durch den Schulhort abgesichert.

2. Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des pädagogischen Konzepts

Da Schule und Hort im gleichen Gebäude sind, bestehen optimale Voraussetzungen für pädagogisch anspruchsvolle Zusammenarbeit. Die Nutzung der Räume erfolgt durch Schule und Hort, Absprachen zwischen LehrerInnen und PädagogInnen finden häufig täglich bzw. nach Bedarf statt. Der Hort nutzt die ganze erste Etage des Schulgebäudes eigenständig.
Fachräume wie Werkstatt und Computerkabinett werden nach Absprache am Nachmittag in die Hortarbeit miteinbezogen, sowie die Nutzung der Turnhalle.

3. Zuständigkeit und Befugnisse der Schulleitung und Hortleitung

Da Schule und Hort eigenständige Einrichtungen sind, ist die Schulleitung für Angebote der Schule, die Hortleitung für Angebote seitens des Hortes verantwortlich. Die Leiter beider Einrichtungen arbeiten eng zusammen, die Weisungsbefugnisse bleiben unverändert.

4. Absprache zwischen beiden Institutionen

Einmal wöchentlich finden Absprachen zwischen Schulleitung und Hortleitung statt. Hierbei geht es sowohl um organisatorische Dinge wie auch um den Austausch über den Entwicklungsstand von einzelnen Schülern.
In besonderen Fällen wird gemeinsam entschieden, ob und wann der ASD eingeschaltet wird. Die Gespräche mit dem ASD finden jeweils mit einem Schul- und einem Hortvertreter, sowie dem Schulsozialarbeiter statt.

Schul- und stellvertretende Hortleiterin gehören der Steuerungsgruppe zur Koordinierung des Ganztagsangebotes an.

Jährlich findet eine gemeinsame Dienstberatung von Lehrkräften und HortpädagogInnen statt.

Die Hortleitung hat die Möglichkeit, an den Schul- und Elternkonferenzen teilzunehmen.

Schul-und Hortleitung haben die Möglichkeit, wechselseitig an den jeweiligen Dienstberatungen teilzunehmen.

5. Gemeinsame Nutzung von Räumen, Außenflächen, Schulgarten etc.

Alle Räume und Außenanlagen von Schule und Hort können von beiden Bildungseinrichtungen gegenseitig nach Absprache genutzt werden. Verantwortlich für die Koordinierung der Nutzung in beidseitigem Einvernehmen sind Schul- und Hortleiterin. Gleiches gilt für die Nutzung von Ausstattungsgegenständen wie Computern, Spielgeräten und Turnhalle etc.

6. Gezielte Förderung der Schüler

Auf Grund regelmäßiger Absprachen zwischen LehrerInnenn und PädagogInnen können Förderpläne für einzelne Schüler erstellt und gemeinsam erfüllt werden. Durch gezielte Beobachtung und Evaluation werden aktuelle Zielstellungen festgelegt und weiterentwickelt. So können Defizite erkannt und überwunden, sowie Talente entdeckt und gefördert werden.

Die Kinder werden über die gemeinsame Zielstellung von Schule und Hort informiert und in die Planung einbezogen. Lernpatenschaften bzw. die Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützen die Arbeit von Schule und Hort.

7. Einbeziehen der Kinder in die Ausgestaltung der Ganztagsangebote

Ganztagsangebote werden nach konkreter Ausgangsanalyse erstellt. Am Anfang steht jeweils die aktuelle Bedarfsanalyse. Während der Durchführungsphase werden Beteiligung und Mitwirkung der Kinder erfasst. Evaluation findet anhand von Befragungen, Vorschlägen und Einschätzungen aller Beteiligten statt. Daraufhin wird über die Weiterführung, den Ausbau oder Veränderung bestehender Angebote entschieden und die Planung neuer Angebote in Angriff genommen. Maßgeblich findet die Befragung im Hort statt. Hierzu werden an alle Kinder Fragebögen verteilt und dann ausgewertet.

8. Umgang mit Hausaufgaben und weiteren Schulaufgaben

LehrerInnen erteilen Hausaufgaben, welche die Kinder auf Grund Ihres Wissensstandes selbständig in angemessener Zeit erledigen können.

Entsprechend des Bildungs- und Erziehungsauftrages des Hortes haben die Kinder die Möglichkeit, im Hort ihre Hausaufgaben in ruhiger Atmosphäre und unter Aufsicht zu erledigen.
Dafür steht an drei Tagen in der Woche eine angemessene Zeitspanne zur Verfügung. Nachschlagwerke stehen zur Nutzung bereit. Die ErzieherInnen unterstützen die Kinder und helfen
bei Unklarheiten, erteilen aber keine Nachhilfe.

Die Überprüfung der Hausaufgaben erfolgt im Unterricht.

9. Gemeinsame und aufeinander bezogene Projekte

Projekte sowie die Organisation großer gemeinsamer Feste (Tag der offenen Tür, Projektwoche, Schulfest usw.) werden in Abstimmung zwischen Schule und Hort entwickelt und durchgeführt. Verantwortlich ist der jeweilige Projektleiter (LehrerIn oder ErzieherIn). Projektspezifische Verantwortlichkeiten und Aufgaben werden nach Absprache im Projektteam festgelegt.

10. Elterneinbeziehung

Es gibt einen Schul-/Hortelternrat.
VertreterInnen nehmen an den jeweiligen Elternratssitzungen teil, hier erfolgt stets gegenseitiger Erfahrungs- und Gedankenaustausch.
Absprachen mit den Eltern erfolgen darüber hinaus regelmäßig in Schule und Hort.
An Wander- bzw. Projekttagen können sich Lehrer, Erzieher und Eltern beteiligen.
Regelmäßig werden alle Eltern durch Elternbriefe bzw. Aushänge im Schulgebäude über aktuelle Vorhaben von Schule und Hort informiert und erhalten die Möglichkeit zur Mitwirkung. Individuelle Elterngespräche können bei Bedarf von LehrerInnen und ErzieherInnen gemeinsam geführt werden.

Die Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.08.2018 in Kraft und ist gültig bis zum 31.07.2019.

Frau Horn
Schulleiterin
Frau Eberhardt
Hortleiterin
Frau Greif
Schulträger (Stadt Leipzig)